Der Konsum von Alkohol, anderen psychoaktiven Substanzen und Suchtmitteln am Arbeitsplatz kann die Arbeitssicherheit gefährden und die Gesundheit schädigen. Das Gesetz nimmt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Pflicht: Wer als Arbeitgeber wissentlich einen Mitarbeiter, der angetrunken oder sonst sicherheitsrelevant beeinträchtigt ist, arbeiten lässt, macht sich gemäss Unfallversicherungsgesetz strafbar.
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