In Zusammenhang mit der Beantwortung der Postulate Forster-Vannini (09.3521) und Schmid-Federer (09.3579) setzte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 2011 eine ExpertInnengruppe ein. Nach Annahme der Postulate durch den Bundesrat wurde das BAG beauftragt, seine Arbeiten zur Onlinesucht weiterzuführen.
Die meisten Menschen geniessen alkoholische Getränke bei speziellen Gelegenheiten und in gemütlichen Runden. Jeder fünfte konsumiert Alkohol jedoch missbräuchlich.
Sucht ist eine Krankheit und charakterisiert ein zwanghaftes Verhalten, das auch dann weiterbesteht, wenn schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen für den betroffenen Menschen und sein Umfeld eintreten.
Der Bund kann Alkoholpräventionsprojekte aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützen. Die Kohärenz wird dabei von einer zentralen Stelle gesichert. Das Bundesamt für Gesundheit prüft die eingereichten Gesuche auf Relevanz und den zu erwartenden Präventionseffekt.
Der Bund unterstützt Projekte und Forschungsvorhaben, mit denen ein problematischer Alkoholkonsum bekämpft wird. Die Vergabe der Gelder erfolgt transparent durch eine zentrale Stelle. Informieren Sie sich hier über das Vorgehen beim Einreichen eines Gesuchs. Mit der Qualitätsnorm QuaTheDA (Qualität Therapie Drogen Alkohol) leistet das BAG zudem einen Beitrag zur Professionalisierung in der Suchthilfe. Hier erfahren Sie alles über die Zertifizierung.
Jährlich werden Projekte, die sich der Bekämpfung des problematischen Alkoholkonsums widmen, vom Bund aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützt. Die Gesuche werden nach Relevanz und zu erwartendem Präventionseffekt beurteilt.
Akteure aus dem Alkoholbereich wie Bundesämter, Kantone und NGO setzen sich durch koordinierte Massnahmen für die Alkoholprävention ein und folgen dabei der Vision «Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen».
In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen hat das Bundesamt für Gesundheit das Instrument «Erfolgsfaktoren» erarbeitet. Es unterstützt die kantonalen Verwaltungen bei der Überprüfung und Weiterentwicklung ihrer Alkoholpolitik.
Um den Alkoholproblemen auf nationaler wie kantonaler Ebene vernetzt entgegenzutreten, fanden jährlich eine KAP-Tagung sowie drei KAP plus-Veranstaltungen statt. Sie richteten sich vor allem an Mitarbeitende der kantonalen Verwaltungen.
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