Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in der Schweiz. Mehr als ein Drittel der Personen ab 15 Jahren in der Schweiz haben schon mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert. 4% der Bevölkerung konsumieren aktuell Cannabis.
Das «Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe» (BetmG) und die entsprechenden Verordnungen regeln den Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie die Aufgabenteilung der zuständigen nationalen und kantonalen Behörden.
Wenn Sie Tabakprodukte in der Schweiz verkaufen, müssen diese den Vorgaben von Lebensmittelgesetz und Tabakverordnung entsprechen. Zudem sind für Tabakprodukte Tabaksteuern fällig. E-Zigaretten gelten derzeit als Gebrauchsgegenstände gemäss Lebensmittelgesetz.
Der Bund unterstützt Projekte und Forschungsvorhaben, mit denen ein problematischer Alkoholkonsum bekämpft wird. Die Vergabe der Gelder erfolgt transparent durch eine zentrale Stelle. Informieren Sie sich hier über das Vorgehen beim Einreichen eines Gesuchs. Mit der Qualitätsnorm QuaTheDA (Qualität Therapie Drogen Alkohol) leistet das BAG zudem einen Beitrag zur Professionalisierung in der Suchthilfe. Hier erfahren Sie alles über die Zertifizierung.
Für den Anbau von Hanf mit einem THC Gehalt von mindestens einem Prozent können Ausnahmebewilligungen erteilt werden, wenn er der beschränkten medizinischen Anwendung, der wissenschaftlichen Forschung oder der Arzneimittelentwicklung dient.
Verbotene Betäubungsmittel im Rahmen von Bekämpfungsmassnahmen
News & Hintergründe
24. September 2020
von
Bundesamt für Gesundheit BAG
In Kürze
Das BAG kann nach Artikel 8 Absatz 8 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) für den Umgang mit verbotenen Betäubungsmitteln Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn die Betäubungsmittel Bekämpfungsmassnahmen dienen.
Beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln
News & Hintergründe
24. September 2020
von
Bundesamt für Gesundheit BAG
In Kürze
Das BAG kann Ausnahmebewilligungen für die medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln (insbesondere des Wirkungstyps Cannabis) erteilen. Nur die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte können ein Gesuch, ergänzt mit der schriftlichen Einwilligung des Patienten, einreichen.
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