Die EKSN unterstützt den vom Bundesrat vorgelegten Änderungsentwurf des Tabaksteuergesetzes teilweise. Sie begrüsst zwar das Vorhaben, die elektronische Zigarette dem Tabaksteuergesetz zu unterstellen, bedauert aber sehr, dass dabei nicht sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte und deren Besteuerungssysteme miteinbezogen wurden und die Tabaksteuer nicht stark erhöht wird.
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