Der Tabakkonsum gehört zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit. Tabak gilt als wichtigste Einzelursache für den Verlust an Lebensqualität und Lebensjahren und als wichtigster Risikofaktor für chronisch nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Sucht ist eine Krankheit und charakterisiert ein zwanghaftes Verhalten, das auch dann weiterbesteht, wenn schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen für den betroffenen Menschen und sein Umfeld eintreten.
Die Tabakgesetzgebung ist stark von Entwicklungen in der Vergangenheit geprägt und umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.
Wenn Sie Tabakprodukte in der Schweiz verkaufen, müssen diese den Vorgaben von Lebensmittelgesetz und Tabakverordnung entsprechen. Zudem sind für Tabakprodukte Tabaksteuern fällig. E-Zigaretten gelten derzeit als Gebrauchsgegenstände gemäss Lebensmittelgesetz.
Der Bund unterstützt Projekte und Forschungsvorhaben, mit denen ein problematischer Alkoholkonsum bekämpft wird. Die Vergabe der Gelder erfolgt transparent durch eine zentrale Stelle. Informieren Sie sich hier über das Vorgehen beim Einreichen eines Gesuchs. Mit der Qualitätsnorm QuaTheDA (Qualität Therapie Drogen Alkohol) leistet das BAG zudem einen Beitrag zur Professionalisierung in der Suchthilfe. Hier erfahren Sie alles über die Zertifizierung.
Viele Aktivitäten im Bereich der Verhaltensprävention werden von Partnern umgesetzt. Der Bund fördert die Koordination und Zusammenarbeit und gibt unter Einbezug der Kantone und der Nichtregierungsorganisationen die bundesweite Tabakpräventionsstrategie vor.
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Gesetzgebung in den Kantonen betreffend Schutz vor Passivrauchen. Die Angaben werden vierteljährlich aktualisiert.
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