Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Gesetzgebung in den Kantonen betreffend Abgabe an Minderjährige. Die Angaben werden vierteljährlich aktualisiert.
Die Tabakpolitik wird in der Schweiz in starkem Masse von den Kantonen mitverantwortet. Sie legen mit ihren Aktivitäten oftmals den Grundstein für Fortschritte auf Bundesebene.
Die Tabakbesteuerung ist eine wirksame Präventionsmassnahme. Ein hoher Preis wirkt vor allem bei jungen Menschen, denn er reduziert den Konsum. Der Ertrag aus der Tabakbesteuerung wird für die Finanzierung der AHV verwendet.
Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen. Dadurch sind die Menschen deutlich seltener dem Passivrauch ausgesetzt. Die Exposition ging von 35 auf 6 Prozent zurück.
Tabakprodukte können vielfach ohne Einschränkungen gekauft werden. Deshalb unterschätzen viele Jugendliche die Gesundheitsgefährdung durch das Rauchen. Ein konsequent durchgesetztes Abgabeverbot schützt sie vor den Gefahren des Tabakkonsums.
Der Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Konsumverhalten ist durch zahlreiche Untersuchungen belegt. Tabakwerbung erhöht die Gesamtnachfrage. Dies gilt auch für Verkaufsförderungsmassnahmen wie Rabatte, Wettbewerbe und Sponsoring.
Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in einem eigenen Gesetz zu regeln. Das neue Gesetz soll ein schweizweit einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren einführen.
Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken und damit die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die Tabakprävention leistet einen wichtigen Beitrag dazu.
Bund und Kantone erlassen verschiedene Tabakregelungen. Diese Präventionsmassnahmen tragen wirksam zur Verringerung tabakbedingter Krankheits- und Todesfälle bei und senken die Gesundheitskosten.
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