Die Tabakgesetzgebung ist stark von Entwicklungen in der Vergangenheit geprägt und umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.
Wenn Sie Tabakprodukte in der Schweiz verkaufen, müssen diese den Vorgaben von Lebensmittelgesetz und Tabakverordnung entsprechen. Zudem sind für Tabakprodukte Tabaksteuern fällig. E-Zigaretten gelten derzeit als Gebrauchsgegenstände gemäss Lebensmittelgesetz.
Der Bund unterstützt Projekte und Forschungsvorhaben, mit denen ein problematischer Alkoholkonsum bekämpft wird. Die Vergabe der Gelder erfolgt transparent durch eine zentrale Stelle. Informieren Sie sich hier über das Vorgehen beim Einreichen eines Gesuchs. Mit der Qualitätsnorm QuaTheDA (Qualität Therapie Drogen Alkohol) leistet das BAG zudem einen Beitrag zur Professionalisierung in der Suchthilfe. Hier erfahren Sie alles über die Zertifizierung.
Viele Aktivitäten im Bereich der Verhaltensprävention werden von Partnern umgesetzt. Der Bund fördert die Koordination und Zusammenarbeit und gibt unter Einbezug der Kantone und der Nichtregierungsorganisationen die bundesweite Tabakpräventionsstrategie vor.
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Gesetzgebung in den Kantonen betreffend Schutz vor Passivrauchen. Die Angaben werden vierteljährlich aktualisiert.
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Gesetzgebung in den Kantonen betreffend Abgabe an Minderjährige. Die Angaben werden vierteljährlich aktualisiert.
Die Tabakpolitik wird in der Schweiz in starkem Masse von den Kantonen mitverantwortet. Sie legen mit ihren Aktivitäten oftmals den Grundstein für Fortschritte auf Bundesebene.
Die Tabakbesteuerung ist eine wirksame Präventionsmassnahme. Ein hoher Preis wirkt vor allem bei jungen Menschen, denn er reduziert den Konsum. Der Ertrag aus der Tabakbesteuerung wird für die Finanzierung der AHV verwendet.
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