Diese Seite informiert Sie über die neuesten Beschlüsse des Parlaments sowie die von seinen Mitgliedern eingereichten Vorstösse zu Fragen in Zusammenhang mit nichtübertragbaren Krankheiten und Sucht. Sie finden darauf eine Liste der eingereichten Vorstösse sowie eine Zusammenfassung (SDA-Meldung) der Beschlüsse zu den in der letzten Session behandelten Geschäften. Die Seite wird nach jeder Session aktualisiert.
Die dritte Generation Agglomerationsprogramme wurde bis Ende 2016 beim Bund eingereicht und 2017/2018 vom Bund bewertet. Am 25. September 2019 hat das Parlament die Bundesmittel für die dritte Generation Agglomerationsprogramme freigegeben.
Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit (KJFG) kann der Bund Finanzhilfen gewähren. Diese werden mit klarem Erfüllungszweck an nicht gewinnorientierte private Trägerschaften sowie an Kantone und Gemeinden ausgerichtet. Bei allen Aktivitäten soll das Wohl der beteiligten Kinder und Jugendliche im Zentrum stehen. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
MONAMO Gemeinden» – Modelle nachhaltige Mobilität in Gemeinden
8. Dezember 2020
von
Bundesamt für Gesundheit BAG
In Kürze
Gemeinden spielen bei der Förderung einer energieeffizienten und umweltfreundlichen Mobilität eine zentrale Rolle. Neben dem Vollzug hoheitlicher Aufgaben ist ihr Spielraum zur Umsetzung freiwilliger Massnahmen sehr gross. Im Rahmen von «MONAMO Gemeinden» (Modelle nachhaltige Mobilität in Gemeinden) werden mit Unterstützung von EnergieSchweiz innovative Ansätze für eine nachhaltige Gemeindemobilität entwickelt und erprobt.
Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung
8. Dezember 2020
von
Gesundheitsförderung Schweiz
In Kürze
Der Call for Proposals 2020 wurde per 24. Januar geschlossen. Die vierte Förderrunde wird im September 2021 lanciert. Ab dann können wieder Projektskizzen online eingereicht werden.
Im Auftrag des BAG hat das Büro für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG eine Studie zum Ist-Zustand der Finanzierung in der Suchthilfe durchgeführt, um die primäre Finanzierungsschwierigkeiten/-lücken im Bereich Sucht in der Schweiz zu identifizieren. Die wichtigsten Herausforderungen und Handlungsoptionen werden dargestellt.
Der Bund kann Alkoholpräventionsprojekte aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützen. Die Kohärenz wird dabei von einer zentralen Stelle gesichert. Das Bundesamt für Gesundheit prüft die eingereichten Gesuche auf Relevanz und den zu erwartenden Präventionseffekt.
Jährlich werden Projekte, die sich der Bekämpfung des problematischen Alkoholkonsums widmen, vom Bund aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützt. Die Gesuche werden nach Relevanz und zu erwartendem Präventionseffekt beurteilt.
In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen.
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