Wenn Jugendarbeitende oder Fachpersonen in der Arbeit mit Kindern und Familien den Eindruck haben, ein Kind sei gefährdet, sind sie verpflichtet, diesen Verdacht zu melden. Der Leitfaden Meldepflicht der MOJUGA Stiftung beschreibt das korrekte Vorgehen und ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen KESB, Kantonsverwaltungen, Fachstellen und Verbänden entstanden. Er steht Fachpersonen aus den Kantonen Zürich, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau als übersichtliche Broschüre zur Verfügung.
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