Abgabe von pharmazeutisch hergestelltem Heroin wird vereinfacht
Der Bundesrat möchte die medizinische Abgabe von pharmazeutisch hergestelltem Heroin vereinfachen. An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat er die entsprechende Änderung der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) verabschiedet. Die therapeutische Begleitung soll flexibler ausgestaltet werden, damit besser auf die spezifischen Bedürfnisse von älteren Patientinnen und Patienten eingegangen werden kann.
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