Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung
Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit (KJFG) kann der Bund Finanzhilfen gewähren. Diese werden mit klarem Erfüllungszweck an nicht gewinnorientierte private Trägerschaften sowie an Kantone und Gemeinden ausgerichtet. Bei allen Aktivitäten soll das Wohl der beteiligten Kinder und Jugendliche im Zentrum stehen. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
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