Beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln
Das BAG kann Ausnahmebewilligungen für die medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln (insbesondere des Wirkungstyps Cannabis) erteilen. Nur die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte können ein Gesuch, ergänzt mit der schriftlichen Einwilligung des Patienten, einreichen.
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