Die EKSN stimmt der Revision der Betäubungsmittelsuchtverordnung unter Vorbehalt zu
Am 10. Juni 2022 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung der Regelung der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) in Vernehmlassung geschickt. Die EKSN stimmt der Revision unter Vorbehalt einiger Anpassungswünsche zu.
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