Drug-Checking: Die EKSN empfiehlt risiko- und schadensmindernde Massnahmen auch für Minderjährige
In ihrem neusten Bericht diskutiert die EKSN die möglichen Implikationen einer Erweiterung der Drug-Checking-Angebote auf Minderjährige.
Artikeldetails
Die EKSN verfolgt eine akzeptanzorientierte Haltung, bei der die Erhaltung von Gesundheit und Leben sowohl individuell als auch gesellschaftlich als erstrebenswerte Ziele betrachtet werden. Ihr Verständnis der Konzepte «Schadensminderung» und «Risikominderung» basiert auf der Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte. Dies schliesst den gerechten Zugang zu schadensmindernden Angeboten sowie den Schutz vor Diskriminierung und Stigmatisierung ein.
Von den schweizweiten Fachstellen, die Drug Checking anbieten, sind heute nur wenige für Minderjährige zugänglich.
Nicht alle schadensmindernden Angebote sind für Minderjährige geeignet. Daher ist es sinnvoll, schadensmindernde Massnahmen zu entwickeln, die sich speziell an diese Zielgruppe richten. Um die adäquate Ansprache zu gewährleisten, sollten minderjährige Personen bei der Entwicklung der Massnahmen einbezogen werden.
Die EKSN empfiehlt, Drug-Checking-Angebote auch für Konsumierende unter 18 Jahren anzubieten, vorausgesetzt, dass angemessene Schutzmassnahmen und Richtlinien implementiert werden, um ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.
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