Führerausweisentzüge in Zusammenhang mit Substanzeinfluss

Führerausweise können entzogen werden, wenn das Fahren unter Substanzeinfluss nachgewiesen werden kann. Führerausweise können aber auch aufgrund nachgewiesener Trunksucht oder anderer Drogensucht entzogen werden. Der MonAM-Indikator zeigt den Anteil der Gründe für Führerausweisentzüge wegen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum.

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