Geplante Besteuerung von E-Zigaretten: ermutigend, aber nicht ausreichend.

Die EKSN unterstützt den vom Bundesrat vorgelegten Änderungsentwurf des Tabaksteuergesetzes teilweise. Sie begrüsst zwar das Vorhaben, die elektronische Zigarette dem Tabaksteuergesetz zu unterstellen, bedauert aber sehr, dass dabei nicht sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte und deren Besteuerungssysteme miteinbezogen wurden und die Tabaksteuer nicht stark erhöht wird.

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Nach Ansicht der EKSN sollte die Besteuerung von elektronischen Zigaretten zwei Zielen dienen: Nicht-Konsumentinnen und -Konsumenten, insbesondere Kinder und Jugendliche, vom Konsum von elektronischen Zigaretten abhalten, und Personen, die bereits Tabakprodukte konsumieren, stattdessen durch steuerliche Anreize zur Nutzung von elektronischen Zigaretten bewegen.

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