Jugendschutz bei Nikotinprodukten betrifft uns alle - Sucht Schweiz bietet erneuerte Hinweisschilder fürs Gewerbe an
Das neue Tabakproduktegesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Dieses schreibt für die ganze Schweiz ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von sämtlichen Nikotinprodukten vor. Damit soll ein früher Konsumeinstieg und das Suchtrisiko vermindert werden. Zahlreiche Betriebe im Gastro- und Verkaufsbereich nutzen bereits heute die von der Stiftung Sucht Schweiz entwickelten Jugendschutzplakate an den Eingängen und Kassen. Ab Oktober stehen die erneuerten Hinweisschilder wieder zur Verfügung.
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