Leiturteil des Bundesgerichts: Cannabis bis 10 Gramm keine Einziehung
Wenn die Polizei bei jemandem Kokain oder Heroin findet, werden die Drogen eingezogen und verbrannt. Nun sagt das Bundesgericht aber: Findet die Polizei bei einer Person kleine Mengen von Cannabis, muss sie dieses der Person zurückgeben. Die Begründung des Bundesgerichtes lautet: Das Cannabis dürfe nicht eingezogen werden, weil keine Straftat vorliege. Denn der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sei ja erlaubt.
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Zur Medienmitteilung des Bundesgerichtsentscheides: hier
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