Meldung bei Gefährdung von Kindern und Jugendlichen

Die Meldebefugnis im Betäubungsmittelgesetz (Art. 3c BetmG) hat zu Fragen der Umsetzung in den Kantonen geführt. Der Synthesebericht von Infodrog gibt einen Überblick über die aktuelle Situation rund um die verantwortlichen Stellen in den Kantonen und deren Herausforderungen. Ein wichtiges Ergebnis ist, dass mit der gleichzeitigen Professionalisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes Art. 3c BetmG keinen Mehrwert brachte und die Hürden einer Meldung aus rechtlicher Sicht hoch sind.

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