Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV)
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Tabaksteuergesetzes vom 21. März 1969, verordnet:
![Tabak](/imager/bagvolume/9798/01A2456-3_a345f7495ad157ea669859272295844d.jpg)
Neue Aktivitäten fehlen?
Arbeiten Sie in einer Behörde / NPO / sonstigen Organisation im Bereich der Prävention, dann haben Sie hier die Möglichkeit ...
- Artikel schreiben
- Bilder herunterladen
- Adressverzeichnis nutzen
Sie besitzen bereits ein Konto? Jetzt einloggen