Die EKSN über die Tabakprodukteverordnung: Eine gute Grundlage mit Verbesserungspotenzial

Die EKSN begrüsst in ihrer Stellungnahme zur Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) den Vorschlag des Bundesrates, fordert jedoch einige Änderungen.

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Zusammenfassend ist die EKSN der Ansicht, dass die TabPV insgesamt eine gute Grundlage darstellt, aber noch Verbesserungspotenzial birgt, insbesondere in Bezug auf die Massnahmen zur Produktkontrolle, die Warnhinweise, die Testkäufe und die Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip. Verschiedene technische Präzisierungen müssen noch vorgenommen werden, um mögliche Schlupflöcher zum Nachteil der im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Gesundheit zu vermeiden.

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