Suchterkrankungen sind IV-relevant; oder doch nicht?
Abhängigkeitserkrankungen sind in der Invalidenversicherung wie alle anderen psychischen Erkrankungen zu behandeln und dürfen nicht mehr von Vornherein unberücksichtigt bleiben. Dieser Grundsatz sollte nach einem Leitentscheid des Bundesgerichts mittlerweile klar sein. Der Beitrag stellt jedoch fest, dass die Praxis der Rechtsprechung noch hinterherhinkt.
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