Tabakgesetzgebung in der Schweiz nimmt neue Züge an

Der Bundesrat hat kürzlich zwei tabakpolitische Geschäfte in Gang gesetzt. Zum einen hat er die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung verabschiedet. Neu sollen E-Zigaretten ebenfalls besteuert werden. Zum anderen hat der Bundesrat einen Entwurf zur Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» in die Vernehmlassung geschickt, mit dem Ziel, das Tabakproduktegesetz entsprechend anzupassen.

Artikeldetails

Der Bundesrat hat kürzlich zwei tabakpolitische Geschäfte in Gang gesetzt. Zum einen hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung verabschiedet. Darin sieht er vor, in Zukunft auch elektronische Zigaretten zu besteuern. Im Vergleich zu klassischen Zigaretten ist eine tiefere Steuer vorgesehen. Damit will der Bundesrat dem geringeren Schädlichkeitspotential von E-Zigaretten Rechnung tragen. Raucherinnen und Raucher sollen nicht davon abgehalten werden, E-Zigaretten als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Um den Jugendschutz beizubehalten, wird auf Einweg-E-Zigaretten jedoch eine höhere Steuer erhoben, da diese Produkte vor allem unter Jugendlichen beliebt sind. Die verabschiedete Botschaft wird nun dem Parlament mit einem entsprechenden Erlassentwurf unterbreitet.
Zum anderen hat der Bundesrat einen Entwurf zur Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» in die Vernehmlassung geschickt, mit dem Ziel, das Tabakproduktegesetz entsprechend anzupassen. Mit der Annahme der Initiative am 13. Februar 2022 hat sich die Bevölkerung nämlich für eine strengere Gesetzgebung ausgesprochen: Neu soll Tabakwerbung verboten werden, wenn sie Minderjährige erreichen kann. Das gilt für Werbung im Internet, in der Presse und in Verkaufsstellen. Zudem soll die Tabak- und E-Zigarettenindustrie keine Veranstaltungen (z.B. Festivals) mehr sponsoren dürfen, zu denen Minderjährige Zutritt haben.
In der Schweizer Werbelandschaft gab es im Hinblick auf die Tabakwerbung in den letzten Jahren bereits erste Veränderungen. Das zeigt eine aktuelle Publikation des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Das BAG hat die Werbeeinnahmen für Tabakprodukte in den Schweizer Medien von 2021 analysiert und in einem Faktenblatt zusammengefasst. Es wurden Plakatwerbungen, Printmedien, Kino, Fernsehen, Radio und elektronische Medien in der Schweiz untersucht. Die Einnahmen werden auf rund 10 Millionen Franken geschätzt und sind sieben Mal tiefer als noch im Jahr 2000. Die Abnahme der Werbeeinnahmen ist auf die steigende Anzahl der Werbeverbote in zahlreichen Kantonen zurückzuführen.

Zur Medienmitteilung des Bundesrates zur Tabakbesteuerung
Zum Artikel von SRF zur Tabakbesteuerung
Zur Medienmitteilung des Bundesrates zur Umsetzung der Volksinitiative
Zum Faktenblatt Werbeeinnahmen des BAG

Der Newsletter «In den Kantonen» von Fachverband Sucht, GREA und BAG informiert darüber, was Bund, Kantone und Städte gegen Sucht und nichtübertragbare Krankheiten unternehmen: Jetzt anmelden

Neue Aktivitäten fehlen?

Arbeiten Sie in einer Behörde / NPO / sonstigen Organisation im Bereich der Prävention, dann haben Sie hier die Möglichkeit ...

  • Artikel schreiben
  • Bilder herunterladen
  • Adressverzeichnis nutzen

Sie besitzen bereits ein Konto? Jetzt einloggen

Nach oben scrollen