Verbotene Betäubungsmittel im Rahmen von Bekämpfungsmassnahmen
Das BAG kann nach Artikel 8 Absatz 8 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) für den Umgang mit verbotenen Betäubungsmitteln Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn die Betäubungsmittel Bekämpfungsmassnahmen dienen.
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