Schadensminderung
Massnahmen zur Schadensminderung reduzieren soziale und gesundheitliche Risiken von Sucht und Substanzkonsum. Im Vordergrund steht die Stärkung von Menschen: Trotz aktuellem Suchtverhalten soll ihnen ein möglichst beschwerdefreies und selbstbestimmtes Leben möglich sein. Auf der gesellschaftlichen Ebene tragen die Angebote der Schadensminderung zur Entlastung des öffentlichen Raums bei. Sie verhindern eine offene Drogen- und Alkoholszene und reduzieren die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten.
Die Schadensminderung zielt darauf, bleibende Schäden für Individuen zu vermeiden und ermöglicht ihnen bei Bedarf den Übergang in eine Therapie. Die Förderung der Konsumkompetenz, Safer Use und risikoarme Konsumformen stehen im Fokus. So sind beispielsweise Drug-Checking-Angebote Teil der Schadensminderung. Diese richten sich an Konsumierende von psychoaktiven Substanzen und reduzieren dank einer Substanzanalyse die Gefahr einer Überdosierung. Auch Kontakt- und Anlaufstellen, wo Konsumierende in beaufsichtigten Räumen unter hygienischen Bedingungen Drogen einnehmen, zählen zur Schadensminderung. Die Schadensminderung ist neben Repression, Prävention und Therapie die vierte Säule der Schweizer Drogenpolitik.