Die meisten Menschen geniessen alkoholische Getränke bei speziellen Gelegenheiten und in gemütlichen Runden. Jeder fünfte konsumiert Alkohol jedoch missbräuchlich.
Sucht ist eine Krankheit und charakterisiert ein zwanghaftes Verhalten, das auch dann weiterbesteht, wenn schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen für den betroffenen Menschen und sein Umfeld eintreten.
Die Tabakgesetzgebung ist stark von Entwicklungen in der Vergangenheit geprägt und umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.
Das «Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe» (BetmG) und die entsprechenden Verordnungen regeln den Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie die Aufgabenteilung der zuständigen nationalen und kantonalen Behörden.
Wenn Sie Tabakprodukte in der Schweiz verkaufen, müssen diese den Vorgaben von Lebensmittelgesetz und Tabakverordnung entsprechen. Zudem sind für Tabakprodukte Tabaksteuern fällig. E-Zigaretten gelten derzeit als Gebrauchsgegenstände gemäss Lebensmittelgesetz.
Der Bund kann Alkoholpräventionsprojekte aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützen. Die Kohärenz wird dabei von einer zentralen Stelle gesichert. Das Bundesamt für Gesundheit prüft die eingereichten Gesuche auf Relevanz und den zu erwartenden Präventionseffekt.
Der Bund unterstützt Projekte und Forschungsvorhaben, mit denen ein problematischer Alkoholkonsum bekämpft wird. Die Vergabe der Gelder erfolgt transparent durch eine zentrale Stelle. Informieren Sie sich hier über das Vorgehen beim Einreichen eines Gesuchs. Mit der Qualitätsnorm QuaTheDA (Qualität Therapie Drogen Alkohol) leistet das BAG zudem einen Beitrag zur Professionalisierung in der Suchthilfe. Hier erfahren Sie alles über die Zertifizierung.
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