Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend die Weitergabe von Alkohol. Die Weitergabe von Alkohol an unter 16- bzw. unter 18-Jährige kann bestraft werden.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der Kantone, welche unangekündigte Alkoholtestkäufe durchführen. Mittels Testkäufen wird der Vollzug des Alkoholverkaufsverbots an unter 16- bzw. unter 18-Jährige kontrolliert.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien), welche den Verkauf und/oder den Konsum von Alkohol zu bestimmten Zeiten und Anlässen verbieten oder einschränken.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend der Preisgestaltung sowie das Angebot von nicht-alkoholischen Getränken im Vergleich zu alkoholischen Getränken.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend Einschränkung und Verboten von Alkoholwerbung und Alkoholsponsoring.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinie), welche den Verkauf und/oder den Konsum von Alkohol an bestimmten Orten verbieten oder einschränken.
Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.
Die Alkoholpolitik in der Schweiz stützt sich auf Rechtsbestimmungen. Geregelt werden Produktsicherheit, Herstellung und Handel. Es bestehen Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz. Testkäufe kontrollieren das Abgabeverbot an U16 bzw. U18-jährige.
Besteuerung, Werbeverbote, Promille- und Altersgrenzen: Die Alkoholpolitik in Europa unterscheidet sich von Land zu Land. Die angebotene Datenbank bietet einen Überblick und ermöglicht Vergleiche.
Mit der Verabschiedung des Nationalen Programms Alkohol (NPA) durch den Bundesrat, erhielt das Bundesamt für Gesundheit 2008 den Auftrag, mit einer kohärenten Alkoholpolitik auf den Ebenen von Bund und Kantonen dem problematischen Alkoholkonsum und der Alkoholabhängigkeit entgegenzuwirken. Ab 2017 geben die Strategie Nichtübertragbare Krankheiten und die Strategie Sucht die Stossrichtungen der Alkoholpolitik des Bundes vor.
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